Für die Arbeit von Lobbyisten im Bundestag zahlten Unternehmen 2024 eine Milliarde Euro

Wer nimmt im Bundestag und bei der Bundesregierung Einfluss auf die Gesetzgebung? Das wird seit Anfang 2022 im sogenannten Lobbyregister verzeichnet. Der jüngste Bericht der Stelle , die das Lobbyregister des Bundestages führt, zeigt nun: Für ihre Arbeit auf Bundesebene haben Verbände, Unternehmen und andere Interessenvertreter im vergangenen Jahr rund eine Milliarde Euro ausgegeben.

In dem Bericht werden für 2024 finanzielle Aufwendungen unter anderem für Personal, Sachkosten und Repräsentanz in Höhe von mehr als 910 Millionen Euro aufgelistet. 2023 hatte der Betrag noch 882 Millionen betragen, 2022 waren es 787 Millionen. Der Gesamtbetrag dürfte zudem laut Bericht etwas höher sein, da einige Interessenvertreter wie etwa Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften von der Eintragungspflicht in das Register des Bundestages ausgenommen sind.

Das Lobbyregister soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Mit einer Gesetzesänderung, die am 1. März 2024 in Kraft trat, wurden die Pflichten zur Angabe von Lobbytätigkeit erweitert. Beispielsweise werden seither auch Kontakte zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten sowie zu Referatsleitern in Bundesministerien erfasst.

Mit welchen Abgeordneten ein Lobbyist konkret gesprochen hat, muss aber nicht aufgelistet werden. Um einen möglichen »Drehtüreffekt« offenzulegen, werden seit der Reform Mitgliedschaften, Ämter und Funktionen im Bundestag, in der Bundesregierung oder der Bundesverwaltung für namentlich benannte Lobbyisten für die zurückliegenden fünf Jahre abgefragt.

Register zählt rund 27.000 Lobbyvertreter

Zum 31. Dezember 2024 waren 26.998 Personen im aktiven Lobbyregister benannt. Rund 95 Prozent der registrierten Interessenvertreter haben ihren Sitz in Deutschland. Jeweils etwas über 30 Interessenvertreter sind in Belgien, den USA und den Niederlanden ansässig.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, gibt es durchschnittlich rund 21.900 Zugriffe pro Woche auf die Internetseite des Lobbyregisters, wobei Zugriffe von Rechnern des Bundestages nicht mitgezählt sind.

In drei von 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die von der registerführenden Stelle bisher eingeleitet wurden, ist den Angaben zufolge ein Bußgeld verhängt worden. In den meisten dieser Verfahren ging es demnach um den Verdacht, dass ein Interessenvertreter seiner Pflicht zur Eintragung ins Lobbyregister nicht nachgekommen war. Einige Verfahren wurden inzwischen eingestellt.

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